10.11.2022

Es ist mit der geschlechtergerechten Sprache wie mit der Frauenquote - lange bekämpft, kommt sie doch.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

in der 48. Sitzung des Thüringer Landtags ist ja schon mal eine Diskussion über die Verwendung des Gendersternchens und der Gendersprache geführt worden. Der CDU-Abgeordnete Zippel — darauf ist vorhin schon hingewiesen worden — hat in dieser Diskussion das Wort ergriffen.
Nun wurde in der heutigen Rede des Abgeordneten Zippel die gesamte Rede von der CDU-Fraktion auf Kamera mitgeschnitten. Vielleicht könnte dann die Rede aus dem Juni 2021 noch daneben gestellt werden.
Denn da antwortete der Abgeordnete Zippel in der Rede in Richtung der AfD, dass er den Verdacht habe, dass mit dem Antrag der AfD ein Wolf im Schafspeiz eine ganz andere Absicht verschleiern wolle. Dann stellt er zutreffend fest — das hat er heute auch bestätigt —‚ dass sicher jeder glauben wird, dass er nicht zu den Befürwortern von Gendersternchen, Doppelpunkten, Unterstrichen, Pausen, Glottisschlägen oder dergleichen zählt. Das haben Sie heute noch mal deutlich gemacht. Und dann sagten Sie aber Dinge, bei denen ich mir gewünscht hätte, dass Sie die vielleicht heute einfach wiederholen. Denn das hätte viel Sachlichkeit in diese Diskussion getragen. Sie sagten — ich zitiere Sie mit Erlaubnis des Präsidenten wörtlich —: „Allerspätestens nach Heranziehung des Dudens sollte jedem klar sein, dass Gendern mittlewveile Bestandteil der deutschen Sprache geworden ist und damit nicht weniger als anderes Sprachwissen auch mit unter die von der AfD beabsichtige Festschreibung als Landessprache fallen würde.“ Dann sagte er weiter: „Meiner Meinung nach ist gegenderte Sprache ganz sicher keine schöne deutsche Sprache, aber es ist dennoch eine Form deutscher Sprache.“

Lieber Herr Abgeordneter Zippel, warum haben Sie das nicht einfach heute wiederholt? Es hätte viel zur Sachlichkeit beigetragen...

(Beifall DIE LINKE. SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

... und es hätte auch Ihrer Fraktion, die ja ersichtlich viel Angst seit vergangenem Juni bekommen hat, einfach auch ein Stück weit die Angst in der Debatte nehmen können Sie hätten in ihrer Fraktionssitzung bei der Erarbeitung dieses Antrags sagen können: Leute, vielleicht brauchen wir diesen Antrag gar nicht. Ich schaue im Duden nach. Ich kann euch sagen. es ist vielleicht keine schöne Sprache, aber es ist Bestandteil unserer Sprache. Dann hätten wir heute vielleicht auf viel Ärger, viel Streit um Geschäftsordnung, wann ein Punkt aufgerufen wird oder nicht, verzichten können.
Darüber hinaus gelten für das Handeln der Landesregierung Grundgesetz Artikel 3 und die Thüringer Verfassung Artikel 2, § 28 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes‚ Beschlussfassungen über die Rechtsverordnung der Landesregierung, Normtexte, Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen.

Lassen Sie mich vielleicht ein Letztes sagen, bevor ich Ihnen alle diese Entscheidungen zitiere. Herr Zippel, weil Sie ja eine sehr ambivaiente Haltung zur Gendersprache haben, mal mutiger, mal ängstlicher, könnte man vielleicht mit einem Satz sagen: Es ist mit der geschlechtergerechten Sprache wie mit der Frauenquote — jahrelang erstritten, jahrelang bekämpft und jetzt hat die CDU als Bundespartei auch eine Frauenquote — insofern alles gut.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Unruhe CDU)