17.06.2024

Kulturstiftung Thüringen setzt Rechnungshof-Hinweise bereits um

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Thüringens Rechnungsprüfer bescheinigen im aktuellen Jahresbericht der Kulturstiftung Thüringen Mängel beim Umgang mit ihren Finanzen. Die 2018 vom Thüringer Landtag beschlossene Neuausrichtung und Weiterentwicklung der in Gotha ansässigen Kulturstiftung sei aus Sicht des Rechnungshofes auch zwei Jahre später noch nicht erkennbar gewesen. Der Rechnungshof forderte die Staatskanzlei deshalb auf, dafür zu sorgen, dass die Kulturstiftung des Landes ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt.

Die Kulturstiftung Thüringen ist die bedeutsamste Förderinstitution für zeitgenössische Kunst und Kultur Thüringens. Dazu gehören u.a. Stipendien, Preise aber auch Einzelvorhaben. Sie fördert im laufenden Jahr über 80 Projekten mit einer Summe von etwa 600.000 Euro spartenübergreifend in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik. Die Zahl der Anträge übersteigt das Fördervolumen um mehr als das Doppelte.

Die Hinweise des Thüringer Rechnungshofes sind der Thüringer Staatskanzlei bereits seit dem Entwurf der beiden Prüfberichte bekannt. Innerhalb der Stiftung wurden entsprechend Anpassungen bei Verfahren und Regularien der Kulturstiftung vorgenommen sowie insbesondere die Verwendungsnachweisprüfung neu aufgestellt. Die im Jahresbericht des Rechnungshofes dargelegte Situation der Jahre 2016-2020 spiegelt also einen nicht mehr aktuellen Stand wieder.

Durch die Prüfung des Rechnungshofs und dessen Hinweise ist die Kulturstiftung Thüringen noch besser als zuvor in der Lage, die an sie gestellten Erwartungen zu erfüllen. Es ist vereinbart, den Rechnungshof über den weiteren Entwicklungsprozess der Kulturstiftung Thüringen zu informieren.