19.02.2025

GG Art. 5 Abs. 3: Die Kunst ist frei!

348 zu 345 Stimmen – so viele Stimmen aus CDU/CSU, AfD, FDP und BSW wurden am 29. Januar 2025 im Deutschen Bundestag abgegeben.

„Nicht um substantiell etwas zu erreichen, sondern um mit einem symbolischen Entschließungsantrag im 80. Jahr der Befreiung vom Nationalsozialismus zu zeigen, dass den vier Parteien CDU, CSU, FDP und BSW die Zusammenarbeit mit in der Wolle gefärbten Nationalsozialisten keine Bedenken mehr bereitet.“

Dies schrieb ich am Tag dieser Bundestagsabstimmung, bevor zwei Tage später Union, FDP und BSW gemeinsam mit der AfD versuchten das Zustrombegrenzungsgesetz durch den Bundestag zu bringen. Und ich ergänzte:

“Am 29. Januar 2025 reichte die Rechtsextremistin Alice Weidel dem Vorsitzenden der CDU, Friedrich Merz, die Hand zum gemeinsamen Eintritt in ein neues politisches Zeitalter und er ergriff sie.”

Das Zentrum für Politische Schönheit hat diesen Tabubruch künstlerisch verarbeitet [siehe Bild] und mit dem Aufruf, am 23. Februar 2025 zur Bundestagwahl zu gehen, als Transparent am Berliner Maxim-Gorki-Theater aufgehängt.

Die Berliner Polizei ließ das Transparent, obwohl nicht einmal eine Anzeige vorlag, abhängen. Die Staatsanwaltschaft Berlin beendete diesen krassen Eingriff in die Freiheit der Kunst. Hier kann der Bericht auf netzpolitik.org nachgelesen werden.

In dieser Zeit, in der demokratische Selbstverständlichkeiten in Frage gestellt und Begriffe wie Meinungsfreiheit von autoritären Populist:innen umgedeutet werden, ist daran zu erinnern: Indem Kunst provoziert, vermeintlich Unhinterfragbares infrage stellt, indem Kunst weh tut, ermöglicht sie kritische Reflexion und zwingt zur Auseinandersetzung mit unbequemen Wahrheiten. Durch Übertreibung, Ironie oder Grenzüberschreitung schafft sie Aufmerksamkeit. Kunst entlarvt Machtverhältnisse. Sie konfrontiert diejenigen, die sich unantastbar wähnen, mit anderen Perspektiven oder satirischen Brechungen. Denn Kunst ist ein Kommunikationsangebot, dem man sich nicht entziehen kann.

Weil in einer Demokratie Meinungen, die provozieren oder wehtun, Platz haben müssen, schützt Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz die Freiheit der Kunst. Wird sie eingeschränkt, entstehen gefährliche Präzedenzfälle, die später auch andere kritische Stimmen treffen können.

Das Handeln der Berliner Polizei ist deshalb kein Verwaltungsversehen, keine Posse, sondern ein Problem mit Folgen. Der Berliner Senat, der gegenwärtig mit Kürzungen in Höhe von mehr als 130 Millionen EUR (ca. 11 Prozent des Kulturetats), die Arbeitsmöglichkeiten von Kunst und Kultur reduziert, muss deutlich machen, was ihm die Freiheit der Kunst wert ist.